In den letzten
Tagen ist das Thema Rentenbesteuerung wieder in Diskussion
geraten. Grund dafür ist, dass die Finanzverwaltung
nach der Bundestagswahl im Herbst 2009 die Rentenbezugsmitteilungen
auswerten und viele Rentner zur Abgabe einer Steuererklärung
auffordern wird. Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine
(NVL) aus Berlin erklärt nicht nur, wer zur Abgabe
verpflichtet ist und schnellstmöglich handeln sollte
oder wer auch künftig ruhig schlafen kann, sondern
zeigt auch, dass sich die Abgabe einer Erklärung
für Rentner unter Umständen lohnt.
Grundsätzlich müssen Rentner eine Steuererklärung
abgeben, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte den
steuerlichen Grundfreibetrag von 7.834 Euro übersteigt
(2008 = 7.664 Euro). Für Verheiratete gelten jeweils
die doppelten Beträge. Zur Abgabe verpflichtet
ist außerdem, wer neben der Rente auf Steuerkarte
hinzuverdient, Mieteinnahmen oder Einkünfte aus
einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit
zu erklären hat bzw. eine Pension oder Werksrente
bezieht. Das Finanzamt verlangt auch eine Steuererklärung
von Verheirateten bei denen nur einer berufstätig
ist und der Partner bereits Rente bezieht. Oft kommt
es in diesen Fällen auch zu einer Steuerlast.
Etliche Rentner haben außer der Altersrente keine
anderen Einkünfte zu erklären. Wer monatlich
nicht mehr als rund 1.500 Euro Bruttorente hat, wird
keine Post vom Finanzamt erhalten. Dieser Betrag ist
davon abhängig, seit wann die Rente bezogen wird.
Denn das Jahr des Rentenbeginns gibt über den Rentenfreibetrag
Aufschluss. So bleiben bei einem Rentner, der 2005 oder
früher in Rente gegangen ist, 50 Prozent der Bruttojahresrente
steuerfrei. Dieser einmal festgesetzte Betrag bleibt
dem Rentner ein Leben lang unabhängig von Rentenerhöhungen
oder Kürzungen erhalten.
Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, sollte laut
Hinweis des Verbandes jedoch überlegen, ob sich
die Abgabe einer Erklärung sogar rentiert. Vor
allem Rentner mit geringen Renten aber Zinseinnahmen
über den Sparerpauschbetrag (801 Euro/ 1.602 Euro)
können profitieren. Denn seit diesem Jahr führt
die Bank automatisch 25 Prozent Abgeltungsteuer an den
Fiskus ab. Das Geld sieht man nicht wieder – es
sei denn, man gibt eine Einkommensteuererklärung
ab. Auch für zurückliegende Jahre können
Rentner die einbehaltene Zinsabschlagsteuer oder Kapitalertragsteuer
auf diesem Weg zurückholen, erklärt Marlies
Spargen vom NVL
|