Rentner im Visier der Finanzverwaltung
 

In den letzten Tagen ist das Thema Rentenbesteuerung wieder in Diskussion geraten. Grund dafür ist, dass die Finanzverwaltung nach der Bundestagswahl im Herbst 2009 die Rentenbezugsmitteilungen auswerten und viele Rentner zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern wird. Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) aus Berlin erklärt nicht nur, wer zur Abgabe verpflichtet ist und schnellstmöglich handeln sollte oder wer auch künftig ruhig schlafen kann, sondern zeigt auch, dass sich die Abgabe einer Erklärung für Rentner unter Umständen lohnt.

Grundsätzlich müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte den steuerlichen Grundfreibetrag von 7.834 Euro übersteigt (2008 = 7.664 Euro). Für Verheiratete gelten jeweils die doppelten Beträge. Zur Abgabe verpflichtet ist außerdem, wer neben der Rente auf Steuerkarte hinzuverdient, Mieteinnahmen oder Einkünfte aus einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit zu erklären hat bzw. eine Pension oder Werksrente bezieht. Das Finanzamt verlangt auch eine Steuererklärung von Verheirateten bei denen nur einer berufstätig ist und der Partner bereits Rente bezieht. Oft kommt es in diesen Fällen auch zu einer Steuerlast.

Etliche Rentner haben außer der Altersrente keine anderen Einkünfte zu erklären. Wer monatlich nicht mehr als rund 1.500 Euro Bruttorente hat, wird keine Post vom Finanzamt erhalten. Dieser Betrag ist davon abhängig, seit wann die Rente bezogen wird. Denn das Jahr des Rentenbeginns gibt über den Rentenfreibetrag Aufschluss. So bleiben bei einem Rentner, der 2005 oder früher in Rente gegangen ist, 50 Prozent der Bruttojahresrente steuerfrei. Dieser einmal festgesetzte Betrag bleibt dem Rentner ein Leben lang unabhängig von Rentenerhöhungen oder Kürzungen erhalten.

Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, sollte laut Hinweis des Verbandes jedoch überlegen, ob sich die Abgabe einer Erklärung sogar rentiert. Vor allem Rentner mit geringen Renten aber Zinseinnahmen über den Sparerpauschbetrag (801 Euro/ 1.602 Euro) können profitieren. Denn seit diesem Jahr führt die Bank automatisch 25 Prozent Abgeltungsteuer an den Fiskus ab. Das Geld sieht man nicht wieder – es sei denn, man gibt eine Einkommensteuererklärung ab. Auch für zurückliegende Jahre können Rentner die einbehaltene Zinsabschlagsteuer oder Kapitalertragsteuer auf diesem Weg zurückholen, erklärt Marlies Spargen vom NVL

 
   
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Viele neue Mitglieder erzählen uns im ersten Gespräch davon, daß sie ihre Steuererklärung in den letzten Jahren immer selbst angefertigt haben. Das ganze Wochenende wurde damit zugebracht, Unterlagen zusammenzustellen, die Erklärung auszufüllen und waren am Ende noch nicht einmal sicher, ob die Steuererklärung so richtig ist. Zu viele offene Fragen erzeugten Unsicherheit und Zweifel, daß man nicht vielleicht doch etwas übersehen haben könnte...

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